Kosten Pflege zu Hause – Wir beraten sie bei der Kostenübernahme

Die Pflege zu Hause ist eine wichtige Option, um pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben im gewohnten Umfeld zu ermöglichen. Häusliche Pflege Heike Köpsel, ein etabliertes Pflegedienstunternehmen in Lutherstadt Wittenberg, bietet nicht nur fachgerechte Pflege, sondern hilft Ihnen auch bei der Beantragung der Kostenübernahme. Erfahren Sie, wie unser Team Sie dabei unterstützt, Ihren Angehörigen die bestmögliche Betreuung zu Hause zu bieten.

Welche Möglichkeiten der Übernahme von Pflegedienst Kosten gibt es?

Die Pflege zu Hause ist eine wertvolle Option, um pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben im gewohnten Umfeld zu ermöglichen. Doch die Kosten für Pflege zu Hause können variieren, je nach Pflegebedarf und Art der Unterstützung. Glücklicherweise gibt es verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung oder die Krankenkassen, die wir Ihnen hier vorstellen. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Wahl der richtigen Leistung, sondern auch bei der Beantragung der Kostenübernahme, sodass Sie sich auf die Pflege und Betreuung Ihrer Angehörigen konzentrieren können

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Häusliche Krankenpflege (§ 37/1, § 37/2 SGB V)

  • Die häusliche Krankenpflege umfasst alle medizinischen Behandlungen, die in Absprache mit einem Arzt durchgeführt werden, wie z. B. Verbandswechsel, Injektionen, Infusionen oder die Wundversorgung. Dies sind Leistungen, die häufig von einem privaten Pflegedienst oder einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden.

Kosten Pflege zu Hause: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die medizinischen Pflegeleistungen, sobald eine ärztliche Verordnung vorliegt. Sofern Sie zuzahlungsbefreit sind, müssen Sie sich keine Sorgen über hohe Pflegedienst Kosten machen. Ansonsten ergibt sich ein Eigenanteil.

Voraussetzung: Für die Übernahme der Kosten für Pflege zu Hause durch Ihre Krankenkasse benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.

Haushaltshilfe (§ 38 SGB V)

  • Wenn der Pflegebedürftige aufgrund einer Krankheit oder Krankenhausbehandlung nicht mehr in der Lage ist, den Haushalt zu führen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Diese Unterstützung hilft bei alltäglichen Aufgaben wie Einkaufen, Kochen und Sauberhalten der Wohnung.

Kosten Pflege zu Hause: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Haushaltshilfe, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. So müssen Sie sich keine Sorgen über hohe Pflegedienst Kosten machen, wenn zusätzliche Hilfe im Haushalt benötigt wird.

Voraussetzung: Es muss eine ärztliche Bestätigung vorliegen, dass der Pflegebedürftige aufgrund seiner Erkrankung oder Behandlung im Krankenhaus den Haushalt nicht mehr führen kann. Diese Leistung wird für maximal 28 Tage gewährt.

Pflegeversicherung (SGB XI)

  • Wenn Ihr Angehöriger nicht mehr in der Lage ist, alltägliche Aufgaben wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität selbstständig zu bewältigen, können Sie die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Diese beinhalten Grundpflege, Haushaltsführung und zusätzliche Unterstützung im Alltag durch einen Pflegedienst.

Kosten Pflege zu Hause: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegeleistungen, die durch einen privaten Pflegedienst erbracht werden, abhängig vom Pflegegrad. Wenn Ihr Angehöriger also in einen Pflegegrad eingestuft wurde, übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Pflegedienst Kosten.

Voraussetzung: Damit die Pflegeversicherung die Kosten für Pflege zu Hause übernimmt, muss der Pflegebedürftige in einen Pflegegrad eingestuft sein.

Pflegeberatungsbesuche (§ 37 Abs. 3 SGB XI)

  • Pflegeberatungsbesuche sind eine wichtige Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, die Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten. Bei diesen Besuchen wird sichergestellt, dass die Pflege den individuellen Bedürfnissen entspricht und korrekt organisiert ist.

Kosten Pflege zu Hause: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Pflegeberatung, damit Sie sicherstellen können, dass die Pflege zu Hause richtig organisiert ist. Sie dient den pflegenden Angehörigen aber auch dazu, Fragen zu stellen und Unsicherheiten zu besprechen. Ebenso kann der Pflegedienst eine Höherstufung anregen, wenn dies erforderlich ist.

Voraussetzung: Der Pflegebedürftige muss Pflegegeld beziehen und in einen Pflegegrad eingestuft sein.

Urlaubsvertretung der Pflegeperson

  • Für pflegende Angehörige, die eine Auszeit benötigen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Urlaubsvertretung (Verhinderungspflege). Wenn Sie als pflegende Person Urlaub machen möchten, übernimmt ein privater Pflegedienst die Pflegevertretung für Ihren Angehörigen, damit Sie sich erholen können.

Kosten Pflege zu Hause: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Urlaubsvertretung bis zu einem bestimmten Betrag, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dadurch können Sie als pflegende Person eine wohlverdiente Pause nehmen, ohne sich um die Kosten für Pflege zu Hause sorgen zu müssen.

Voraussetzung: Auch hier muss der Pflegebedürftige in einen Pflegegrad eingestuft sein.

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

  • Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die für Betreuungsleistungen wie Spaziergänge, Gesellschaftsspiele, Einkäufe, hauswirtschaftliche Leistungen oder einfach die Unterstützung bei der sozialen Teilhabe genutzt werden kann.

Kosten Pflege zu Hause: Die Pflegekasse übernimmt den Entlastungsbetrag, um pflegende Angehörige zu entlasten. Die Kosten für die Betreuung werden innerhalb der festgelegten Höchstgrenze übernommen.

Voraussetzung: Der Entlastungsbetrag kann von einem, bei der Pflegekasse zugelassenen Dienst, erbracht werden. Dieser Betrag wird nicht an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Er besteht ab Pflegegrad II zusätzlich zu den Geld- oder Sachleistungen. 

Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Kostenübernahme bei den kosten pflege zu hause

Die Kosten für Pflege zu Hause können eine große finanzielle Belastung darstellen, aber mit der richtigen Unterstützung durch die Pflegeversicherung und Krankenkassen sind viele dieser Kosten abgedeckt. Unser Team von Häusliche Pflege Heike Köpsel unterstützt Sie bei der Beantragung und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Zuschüsse und Kostenübernahmen erhalten. Wir kümmern uns um alle Details, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können – die Pflege und das Wohlbefinden Ihrer Angehörigen.
Kontaktieren Sie uns noch heute, wenn Sie Hilfe bei der Beantragung der Kostenübernahme für Pflege zu Hause benötigen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich die Kostenübernahme für die häusliche Pflege beantragen?

Die Kosten für die häusliche Pflege können in der Regel durch die Pflegeversicherung übernommen werden, sofern der Pflegebedürftige in einen Pflegegrad eingestuft ist. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die notwendigen Anträge zu stellen und begleiten Sie im Prozess, um die bestmögliche Unterstützung durch die Pflegekasse zu erhalten.

Welche Leistungen werden von der Pflegekasse übernommen?

Die Pflegekasse übernimmt viele Pflegedienst Kosten, einschließlich der Grundpflege, Haushaltshilfe, Pflegeberatungsbesuche und der Urlaubsvertretung für pflegende Angehörige.

Was sind die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse?

Für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist eine Einstufung in einen Pflegegrad erforderlich. Eine ärztliche Verordnung allein reicht nicht aus. Wir unterstützen Sie dabei, den Pflegegrad festzustellen und helfen Ihnen, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Kosten für die Pflege zu Hause zu klären.

Wie hoch sind die Kosten für einen Pflegedienst zu Hause?

Die Kosten für Pflege zu Hause hängen von den individuell vereinbarten Leistungen ab. Die Pflegekasse übernimmt dabei Leistungen der Pflegeversicherung im Rahmen Ihrer Pflegegradeinstufung. Ein Eigenanteil (Investitionskosten) ist dennoch durch den Versicherten selbst zu tragen