Kostenübernahme

Häusliche Krankenpflege (§ 37/1, § 37/2 SGB V)

Kostenübernahme durch die Krankenkasse; Voraussetzung: ärztliche Verordnung. Bei der Beantragung der Kostenübernahme helfen wir Ihnen gern.

Haushaltshilfe (§ 38 SGB V)

Kostenübernahme durch die Krankenkasse; Voraussetzung: Antrag

Pflege bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit
Pflegeversicherung (SGB XI)

Kostenübernahme durch die Pflegekasse; Voraussetzung: Einstufung in eine Pflegestufe. Natürlich sind wir Ihnen auch hier bei der Beantragung behilflich.

Pflegeberatungsbesuche (SGB XI § 37 Abs. 3)

Urlaubsvertretung der Pflegeperson

Auch hierbei können die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden. Dies muß jedoch fachgerecht beantragt werden. Selbstverständlich helfen wir Ihnen dabei.

Betreuung nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz