Kostenübernahme
Häusliche Krankenpflege (§ 37/1, § 37/2 SGB V)
- zur Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten
(Grundpflege: Waschen, Betten...) - medizinische Behandlung im Auftrag und in Absprache mit dem Haus- oder Facharzt,
z.B. Verbandwechsel, Injektionen, Infusionen...
Kostenübernahme durch die Krankenkasse; Voraussetzung: ärztliche Verordnung. Bei der Beantragung der Kostenübernahme helfen wir Ihnen gern.
Haushaltshilfe (§ 38 SGB V)
- wenn wegen einer Krankenhausbehandlung oder einer akuten Erkrankung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist
Kostenübernahme durch die Krankenkasse; Voraussetzung: Antrag
Pflege bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit
Pflegeversicherung (SGB XI)
- Leistungen der Pflegeversicherung können in Anspruch genommen werden, wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, alltägliche Verrichtungen selbst auszuführen und auf die Pflege und Hilfe angewiesen ist (Körperpflege, Essen zubereiten, Hilfe bei Ausscheidungen usw.).
- Sie können trotzdem in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und werden von unserem Team fachgerecht und liebevoll betreut.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse; Voraussetzung: Einstufung in eine Pflegestufe. Natürlich sind wir Ihnen auch hier bei der Beantragung behilflich.
Pflegeberatungsbesuche (SGB XI § 37 Abs. 3)
- bei Pflegebedürftigen, die Geldleistungen aus der Pflegeversicherung beziehen
- Pflegeberatungen nach § 45 SGB XI
- individuelle häusliche Pflegeschulungen
Urlaubsvertretung der Pflegeperson
- Viele Familien bewältigen ohne unterstützende Hilfe von außen die Pflege ihrer Angehörigen.
Das ist eine anerkennenswerte, aber schwere Arbeit. - Damit auch Sie einmal ausspannen und Urlaub machen können, übernehmen wir während dieser Zeit die Pflege ihrer Angehörigen.
Auch hierbei können die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden. Dies muß jedoch fachgerecht beantragt werden. Selbstverständlich helfen wir Ihnen dabei.
Betreuung nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz
- Für die Betreuung des Pflegebedürftigen übernehmen die Pflegekassen Betreuungskosten bis 2.400,- EUR pro Jahr, die Voraussetzung hierfür ist ein Antrag an die Pflegekasse.