Kostenübernahme

Häusliche Krankenpflege (§ 37/1, § 37/2 SGB V)

  • medizinische Behandlung im Auftrag und in Absprache mit dem Haus- oder Facharzt,
    z.B. Verbandwechsel, Injektionen, Infusionen…

Kostenübernahme durch die Krankenkasse; Voraussetzung: ärztliche Verordnung. Bei der Beantragung der Kostenübernahme helfen wir Ihnen gern.

Haushaltshilfe (§ 38 SGB V)

  • wenn wegen einer Krankenhausbehandlung oder einer akuten Erkrankung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist

Kostenübernahme durch die Krankenkasse; Voraussetzung: Antrag

Pflege bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit
Pflegeversicherung (SGB XI)

  • Leistungen der Pflegeversicherung können in Anspruch genommen werden, wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, alltägliche Verrichtungen selbst auszuführen und auf die Pflege und Hilfe angewiesen ist (Körperpflege, Essen zubereiten, Hilfe bei Ausscheidungen usw.).
  • Sie können trotzdem in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und werden von unserem Team fachgerecht und liebevoll betreut.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse; Voraussetzung: Einstufung in einen Pflegegrad. Natürlich sind wir Ihnen auch hier bei der Beantragung behilflich.

Pflegeberatungsbesuche (§ 37 Abs. 3 SGB XI)

  • bei Pflegebedürftigen, die Geldleistungen aus der Pflegeversicherung beziehen
  • halbjährliche oder vierteljährliche Beratungen je nach Pflegegrad
  • die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse

Urlaubsvertretung der Pflegeperson

  • Viele Familien bewältigen ohne unterstützende Hilfe von außen die Pflege ihrer Angehörigen.
    Das ist eine anerkennenswerte, aber schwere Arbeit.
  • Damit auch Sie einmal ausspannen und Urlaub machen können, übernehmen wir während dieser Zeit die Pflege ihrer Angehörigen.

Auch hierbei können die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden. Dies muß jedoch fachgerecht beantragt werden. Selbstverständlich helfen wir Ihnen dabei.

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

  • Für die Betreuung des Pflegebedürftigen stellt die Pflegekasse Betreuungsgeld zur Verfügung. Die Voraussetzung hierfür ist ein Antrag an die Pflegekasse. In der Betreuungszeit sind Spaziergänge, Gesprächsführung, Einkäufe, Gesellschaftsspiele etc. möglich. Bei Interesse sprechen Sie uns zu diesem Thema an.